Britta Schlosser Eurolangues Übersetzungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen eurolangues Übersetzungen und dem Kunden (Auftraggeber). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit Erteilung des Auftrages anerkannt. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für künftige Aufträge.

§ 2 Abweichende Vereinbarungen

Abweichungen, Änderungen oder Neben­vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Übersetzer. Dies gilt ebenfalls für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

§ 3 Auftragserteilung, Mitwirkungs­pflichten des Auftraggebers

  1. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Fax, Postversand oder telefonisch. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftrags­erteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.
  2. Bei der Auftrags­erteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien oder Ähnliches) anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.
  3. Begleitendes Informations­material und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind dem Übersetzer vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informations­material nicht ausreichend sein, kann der Übersetzer weiteres themenspezifisches Informations­material beim Auftraggeber anfordern.
  4. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.

§ 4 Auftragsausführung, Lieferfristen

  1. Die Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Sind Begleitmaterial oder besondere Anweisungen vom Auftraggeber nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt.
  2. Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nicht aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informations­material dem Übersetzer nicht ausgehändigt hat.
  3. Der Übersetzer kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen. Hierbei haftet er nur für die sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer / Dolmetscher handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt ist oder mit dem wir bzw. uns bekannte Firmen und Übersetzer bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben.
  4. Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein, die nicht verbindlich zugesichert sind.
  5. Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per Mail oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet der Übersetzer nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Übersetzer den Eingang der Übersetzung durch eine kurze Mitteilung anzuzeigen.

§ 5 Vergütung

  1. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in EURO, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Abweichungen von zuvor veröffentlichten Preisen, Eilzuschläge oder zusätzliche Forderungen werden dem Kunden jedoch spätestens mit der Auftrags­bestätigung mitgeteilt. Versandkosten, Porti und andere Nebenkosten werden dem Kunden, sofern er sie nicht verursacht hat und diese sich im normalen Rahmen halten, nicht in Rechnung gestellt.
  2. Sofern im Einzelfall keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, erfolgt die Berechnung der Vergütung bei einer Übersetzung vom Deutschen ins Französische anhand der normierten Zeilen (Normzeilen) des übersetzten Textes. Eine Normzeile hat 55 Zeichen (einschließlich Leerzeichen). Bei einer Übersetzung von Französischen ins Deutsche ist die Anzahl der Wörter maßgeblich.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, berechnen wir dem Kunden das Honorar unmittelbar nach Fertigstellung der Übersetzung. Unser Honorar ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung, per Überweisung, per Scheck oder bar fällig. Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Verzugsfall sind wir unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche berechtigt, Zinsen und Provisionen gemäß den üblichen Sätzen deutscher Banken für kurzfristige Kredite, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3,5% p.a. über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Ist der Käufer mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern können (z.B. gerichtliche oder verwaltungs­gerichtliche Exekutionen, Konkurs- oder Vergleichsantrag, negative Auskunft von anerkannten Kreditschutz­organisationen usw.), können wir jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig machen, sowie gestundete Forderungen sofort fälligstellen.

§ 6 Mängelbeseitigung, Haftung

  1. Mängel sind dem Übersetzer schriftlich anzuzeigen. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen. Offensichtliche Mängel sind nach Ablauf von 5 Tagen nach Übersendung der Übersetzung anzuzeigen. Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 5-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben, und dem Übersetzer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist. Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
  2. Der Übersetzer ist berechtigt und verpflichtet, angezeigte Mängel der Übersetzung zu beseitigen. Der Auftraggeber kann dem Übersetzer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängig­machung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
  3. Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungs­pflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind, besteht nicht.
  4. Der Übersetzer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  5. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Übersetzer nur, wenn eine Beeinträchtigung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt.
  6. Die Haftung für Schäden, die aufgrund einfacher Fahrlässigkeit als Folge von Mängeln der erbrachten Leistung entstehen (Mangelfolgeschäden), ist ausgeschlossen, sofern Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung geltend gemacht werden.
  7. Die Haftung für Schäden ist in jedem Fall begrenzt auf die Haftungssumme der von Eurolangues abgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherung.

§ 7 Haftung für Dritte, Dritthaftung

  1. Der Übersetzer haftet nicht für von Dritten verursachte Mängel und Schäden. Bedient sich der Übersetzer zur Auftragsausführung Dritter, haftet er nur für die sorgfältige Auswahl.
  2. Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Übersetzer zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.

§ 8 Höhere Gewalt, Kündigung

  1. Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Natur­katastrophen, Netzausfälle, Computerviren, Verkehrsstörungen u.a.) zurückzuführen sind. Der Übersetzer hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadenersatz­ansprüche scheiden in diesem Fall aus.
  2. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Erstellung der Übersetzung nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Übersetzer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Übersetzers.
  2. Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an der Übersetzung mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.

§ 10 Urheberrecht

  1. Der Übersetzer ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung.
  2. Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung – auch von Dritten – an den Übersetzer gestellt werden könnten.

§ 11 Verschwiegenheit

Der Übersetzer verpflichtet sich, über den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, über das ihm aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie über alle ihm in Zusammenhang mit dem Geschäfts­verhältnis bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungs­pflicht unterliegenden Mitarbeitern stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, uns und möglichen Erfüllungsgehilfen können wir einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informations­geheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugt Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen, Wirksamkeit

  1. Für das Auftragverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist München, Deutschland.
  3. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber anlässlich einer erneuten Auftragserteilung bekannt gegeben.
  4. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.